05.03.05.15 (Mitte) Instandhalten von Betriebsmittelsystemen
- Laufende Nr
- 226
- SYS_1
- 05
- SYS_2
- 05.03
- SYS_3
- 05.03.05
- SYS_4
- 05.03.05.15
- ORGEINHEIT
- Fertigungsnahe Dienstleistungen
- UNB
- Dienstleistungen
- AUFGFAM
- Instandhaltung Mechanik
- ERAAA
- Instandhalten von Betriebsmittelsystemen
- Tarifgebiet
- Mitte
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- E 7
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Durchführen von Reparatur- und Montagearbeiten
Analysieren von Fehlern und Störungen an Betriebsmittelsystemen mit mechanischen, hydraulischen, pneumatischen Komponenten (z.B. Anlagen, Einrichtungen, Transferstraßen), ggf. unter Anwendung von Diagnosesystemen. Art und Umfang der Störungs- und Schadensbehebung innerhalb bestimmter Grenzen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten festlegen und durchführen. In wichtigen Fällen den Vorgesetzten informieren und Vorschläge zur Schadensbehebung machen. Die instandgesetzten Anlagen auf sachgerechte
Ausführung nachprüfen und in Betrieb nehmen. Maschinensteuerungen anpassen, Bearbeitungsprogramme korrigieren, Testläufe durchführen und entsprechende Dokumentation erstellen. Bediener einweisen. Umfangreiche und schwierige Reparaturen, Erweiterungen und Umbauten durchführen bzw. unterstützen.
Anfertigen von Ersatzteilen, Zuatz- und Hilfseinrichtungen nach Zeichnung, Skizze, Muster oder Anweisung. Schwachstellen analysieren und beseitigen bzw. Vorschläge zur Schwachstellenbeseitigung erarbeiten und z.B. für Neubeschaffungen/-konstruktionen einbringen. Bei der Demontage und Montage elektrischer Baugruppen mitarbeiten.
Durchführen von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten
Durchführen schwieriger und hochwertiger Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Betriebsmittelsystemen nach vorliegenden Wartungsplänen. Ggf. Wartungsstandards nach Rücksprache anpassen. Optimierung der Betriebsmittelsysteme unter Berücksichtigung der geforderten Fertigungsqualität und der Betriebsmittelverfügbarkeit.
Erstellen von Neuanfertigungen
Neuanlagen und Erweiterungen nach vorgegebenen Plänen erstellen.
Führen von Mitarbeitern
Anleiten und Unterweisen von Mitarbeitern – ggf. auch von Mitarbeitern anderer Stellen – mit geringerer Erfahrung bzw. Qualifikation. Mitarbeiter entsprechend ihrer Qualifikation einsetzen. Arbeitsausführung überwachen. Arbeitsergebnis prüfen. Einhaltung der Sicherheitsvorschriften sicherstellen. Die Mitarbeiter bei der Verbesserung ihrer Arbeitsprozesse unterstützen.
BBG
Ausbildung und Erfahrungen:
Die Durchführung von Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten an Betriebsmittelsystemen erfordert eine 3 ½-jährige Berufsausbildung als Industriemechaniker/-in. Die Kenntnisse von Aufbau und Funktion der Betriebsmittelsysteme, das Analysieren von Störungen, das Festlegen von Art und Umfang der Schadensbehebung, das Durchführen umfangreicher Reparaturen und Umbauten sowie Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten erfordern eine langjährige Berufserfahrung.